Vorsorge · Private Altersvorsorge
Das neue Altersvorsorgedepot
Staatlich gefördert. Renditestark. Ab 2027.
Die Riester-Rente wird zum 1. Januar 2027 durch das neue Altersvorsorgedepot ersetzt – ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für ETFs, Fonds und mehr Renditechancen. Berechnen Sie hier in 30 Sekunden, wie viel mehr für Sie drinsteckt.
Wie viel mehr steckt für Sie drin?
Ihr Altersvorsorgedepot im direkten Vergleich zu einem normalen Wertpapierdepot – bei gleicher Eigenleistung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser.
Ihr Ergebnis
Kapitalverlauf bis zum Auszahlungsende
So setzt sich Ihr Endkapital zusammen
| Kennzahl | Altersvorsorgedepot | Normales Depot |
|---|---|---|
| Eigenbeiträge gesamt | – | – |
| Staatliche Zulagen & Bonus | – | – |
| Steuervorteile (Sonderausgaben) | – | – |
| Endkapital zum Rentenbeginn | – | – |
| Bruttoauszahlung pro Monat | – | – |
| Ø Nettorente pro Monat | – | – |
Der Export erstellt einen einseitigen Ergebnisbericht und öffnet den Druckdialog – dort direkt drucken oder „Als PDF speichern“ wählen.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis vereinfachter Annahmen (siehe Berechnungsgrundlagen) und keine Garantie für tatsächliche Wertentwicklungen. Sie ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Altersvorsorgedepots können sich bis zum Start 2027 noch ändern.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Ab 2027 können individuelle, renditestarke ETFs und Fonds mit transparenten Kosten und attraktiver staatlicher Förderung bespart werden. Alle Erträge in der Ansparphase sind abgeltungssteuerfrei.
Anders als bei der bisherigen Riester-Rente entfällt die Pflicht zur Beitragsgarantie. Das Kapital kann dadurch flexibler und chancenorientierter angelegt werden – bei entsprechend höheren Renditechancen und Wertschwankungen.
Die Vorteile auf einen Blick
- Abgeltungssteuerfrei in der Ansparphase – alle Erträge bleiben steuerfrei, auch auf Beiträge bis 6.840 €/Jahr.
- Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug – Beiträge sind zusätzlich zur staatlichen Zulage absetzbar.
- Rund 50 Millionen Förderberechtigte – alle Pflichtversicherten der GRV: Arbeitnehmer, Azubis, Beamte, Soldaten.
Staatliche Förderung – so funktioniert es
| Förderung | Konditionen | Betrag |
|---|---|---|
| Erste 360 €/Jahr | 50 % Zulage | 180 € vom Staat |
| Bis 1.800 €/Jahr | 25 % Zulage | bis 360 € vom Staat |
| Kinderzulage | pro Kind, bis zum 25. Geburtstag | bis 300 € pro Jahr |
| Maximale Zulage gesamt | 540 €/Jahr zzgl. Kinderzulagen | staatliche Förderung |
| Berufsstarter-Bonus | bis zum 25. Lebensjahr | 200 € einmalig |
Auszahlung – drei flexible Möglichkeiten
Leibrente
Das Kapital wird in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt – lebenslang gesichert.
Auszahlungsplan
Schrittweise Auszahlung bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Restguthaben ist vererbbar.
Kapitalentnahme
Bis zu 30 % des Kapitals können zum Renteneintritt auf einmal entnommen werden.
Wer ist förderberechtigt?
- Arbeitnehmer & Auszubildende
- Beamte & Soldaten
- Selbstständige (freiwillige GRV)
- Eltern in Elternzeit (bis 3 Jahre)
Ca. 50 Millionen Menschen in Deutschland · Pflichtmitgliedschaft in der GRV nötig · Bestehende Riester-Verträge laufen weiter · Neuverträge ab 2027 nur noch als AVD
Vererbung & Übertragung
Im Todesfall: Guthaben ist grundsätzlich vererbbar. Erhaltene Zulagen und Steuervorteile werden aus dem Nachlass an den Fiskus zurückgezahlt.
Sonderfall Ehepartner: Übertragung auf den eigenen Vertrag des Ehepartners möglich – ohne Abzüge. Zulagen bleiben vollständig erhalten, Steuervorteile werden übertragen.
Gut zu wissen
Das Altersvorsorgedepot kann mit bis zu 6.840 € jährlich bespart werden. Auch Beiträge über 1.800 € profitieren von der Abgeltungssteuerfreiheit in der Ansparphase – ein klarer Vorteil gegenüber einem gewöhnlichen Depot. In der Auszahlphase fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung an.
Berechnungsgrundlagen & Annahmen
Dieser Rechner arbeitet mit einem vereinfachten Jahresmodell. Damit Sie die Ergebnisse richtig einordnen können, legen wir alle Annahmen offen:
Alle Modellannahmen anzeigen
- Förderung (Stand 2026): Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € (max. 540 €). Kinderzulage 100 % auf bis zu 300 € Eigenbeitrag je Kind und Jahr, bis zum 25. Geburtstag. Berufsstarter-Bonus einmalig 200 € bei Beginn vor dem 25. Lebensjahr.
- Grenzsteuersatz: wird der AXA-Einkommensteuertabelle 2026 entnommen (Grundtabelle nach § 32a EStG, siehe unten) und zwischen den Tabellenwerten linear interpoliert. Ausgangspunkt ist das zu versteuernde Einkommen – entweder direkt eingegeben oder aus dem Bruttojahreseinkommen genähert: Abzug von Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgeaufwendungen eines Arbeitnehmers (9,3 % Rentenversicherung bis 101.400 €, rund 10,2 % Kranken-/Pflegeversicherung bis 69.750 €). Bei Zusammenveranlagung gilt der Satz für das halbe Einkommen (Splitting). Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und weitere Einkünfte bleiben unberücksichtigt; in den erweiterten Einstellungen kann der Satz manuell gesetzt werden.
- Steuervorteil: Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen werden als Sonderausgaben angesetzt; erstattet wird der Betrag oberhalb der Zulagen (Günstigerprüfung analog Riester). Erstattungen und Zulagen werden zum Ende des Folgejahres dem Depot gutgeschrieben und reinvestiert.
- Zeitpunkte: Beiträge fließen rechnerisch zum Jahresende (konservative Annahme). Die Förderung des letzten Sparjahres wird zum Rentenbeginn gutgeschrieben.
- Ansparphase AVD: keine Besteuerung der Erträge. Beiträge über 1.800 € bis 6.840 € pro Jahr werden als ungeförderter Anteil geführt.
- Auszahlphase AVD: konstante Bruttoauszahlungen zu Jahresbeginn bis zum gewählten Endalter (mindestens 85). Der geförderte Anteil wird voll nachgelagert besteuert; angenommen wird ein im Ruhestand um 10 Prozentpunkte niedrigerer Steuersatz. Für den ungeförderten Anteil gilt das Halbeinkünfteverfahren (50 % der Erträge steuerpflichtig; Laufzeit ≥ 12 Jahre und Auszahlung nach 62 vorausgesetzt).
- Vergleichsdepot: gleiche Eigenbeiträge, ohne Zulagen und Steuererstattungen. Teilfreistellung 30 % (Aktienfonds), Abgeltungsteuer 26,375 % inkl. Solidaritätszuschlag, Vorabpauschale vereinfachend 0,5 % p. a. (gedeckelt auf den Wertzuwachs, erstmals nach dem ersten vollen Jahr, bei Verkauf angerechnet), Verkäufe nach dem FIFO-Prinzip. Der Sparerpauschbetrag wird als anderweitig ausgeschöpft angenommen. Kirchensteuer bleibt unberücksichtigt.
- Riester-Übertrag: Bestehendes Riester-Guthaben gilt ab dem ersten Tag als voll investiert und wird wie geförderte Einzahlungen nachgelagert besteuert. Im Depot-Vergleich werden die im Riester-Vertrag erhaltenen Zulagen vom Startkapital abgezogen (förderschädliche Kündigung); die Rückzahlung von Steuervorteilen bleibt vereinfachend unberücksichtigt.
- Allgemein: Inflation, Produkt- und Depotkosten sowie Dividenden (Annahme: thesaurierend) werden nicht gesondert modelliert. Die Inflation mindert die Kaufkraft beider Varianten gleichermaßen.
AXA-Einkommensteuertabelle 2026 anzeigen
| Zu versteuerndes EinkommenZu verst. Einkommen | EinkommensteuerEinkommensteuer | Solidaritätszuschlag | GrenzsteuersatzGrenzsteuersatz |
|---|
Grundtabelle (Einzelveranlagung); bei Zusammenveranlagung gilt der Satz jeweils für das halbe gemeinsame Einkommen. Auf kleinen Bildschirmen ohne Solidaritätszuschlag-Spalte. Quelle: AXA, Stand 2026.
Grundlage sind die zur pAV-Reform (Altersvorsorgedepot ab 2027) veröffentlichten Eckwerte, Stand 2026. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich und werden hier eingepflegt.
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