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AXA Geschäftsstelle M. Antretter und A. Kienzle OHG

Vorsorge · Private Altersvorsorge

Das neue Alters­vorsorge­depot

Staatlich gefördert. Renditestark. Ab 2027.

Die Riester-Rente wird zum 1. Januar 2027 durch das neue Altersvorsorgedepot ersetzt – ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für ETFs, Fonds und mehr Renditechancen. Berechnen Sie hier in 30 Sekunden, wie viel mehr für Sie drinsteckt.

540 €
Max. Zulage pro Jahr
staatliche Förderung
300 €
Kinderzulage
pro Kind und Jahr
200 €
Einsteigerbonus
einmalig bis 25 Jahre

Wie viel mehr steckt für Sie drin?

Ihr Altersvorsorgedepot im direkten Vergleich zu einem normalen Wertpapierdepot – bei gleicher Eigenleistung. Alle Berechnungen laufen ausschließlich lokal in Ihrem Browser.

Ihre Angaben

J.

Unter 25? Der Berufsstarter-Bonus von 200 € wird automatisch berücksichtigt.

J.
J.

Mindestens bis zum 85. Lebensjahr. Eine längere Laufzeit senkt die Monatsrente, das Kapital reicht dafür länger. Alternativ ist eine lebenslange Leibrente möglich.

€

570 € monatlich entsprechen dem Rahmen von 6.840 € pro Jahr mit steuerfreier Ansparphase.

%

Langfristige Orientierung für breit gestreute Aktien-ETFs: 5–7 % p. a. – ohne Gewähr.

€

Daraus ergibt sich laut AXA-Einkommensteuertabelle 2026 ein Grenzsteuersatz von ca. – (Näherung für Arbeitnehmer).

Bei Zusammenveranlagung bitte das gemeinsame Bruttojahreseinkommen beider Ehepartner angeben.

Die Kinderzulage von bis zu 300 € pro Jahr wird bis zum 25. Geburtstag des Kindes berücksichtigt.

Erweiterte Einstellungen

Wenn Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen kennen (steht im Steuerbescheid), wird der Grenzsteuersatz direkt aus der AXA-Tabelle abgelesen – ohne Näherung über das Brutto.

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Ohne Häkchen wird der Satz aus Ihrem Einkommen berechnet. Manuell sinnvoll für Beamte, Selbstständige oder bei weiteren Einkünften – den Wert finden Sie im Steuerbescheid oder per Steuerrechner.

€

Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag kann ohne Rückzahlung der Förderung in das Altersvorsorgedepot übertragen werden.

€

Nur für den Depot-Vergleich relevant: Bei einer förderschädlichen Kündigung müssten diese Zulagen zurückgezahlt werden.

%

Im Ruhestand wird meist defensiver angelegt – daher als Voreinstellung 4 % pro Jahr.

Ihre Daten bleiben bei Ihnen: Dieser Rechner überträgt und speichert keine Eingaben. Die gesamte Berechnung findet lokal in Ihrem Browser statt.

Ihr Ergebnis

Endkapital zum Rentenbeginn
–
Altersvorsorgedepot inkl. Förderung
Ø Nettorente pro Monat
–
Normales Depot: –

Kapitalverlauf bis zum Auszahlungsende

Altersvorsorgedepot Normales Depot Rentenbeginn

So setzt sich Ihr Endkapital zusammen

Eigenbeiträge – Zulagen & Bonus – Steuervorteile – Wertzuwachs –
Vergleich von Altersvorsorgedepot und normalem Depot
Kennzahl Altersvorsorge­depot Normales Depot
Eigenbeiträge gesamt – –
Staatliche Zulagen & Bonus – –
Steuervorteile (Sonder­ausgaben) – –
Endkapital zum Rentenbeginn – –
Brutto­auszahlung pro Monat – –
Ø Nettorente pro Monat – –
Termin buchen

Der Export erstellt einen einseitigen Ergebnisbericht und öffnet den Druckdialog – dort direkt drucken oder „Als PDF speichern“ wählen.

Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Modellrechnungen auf Basis vereinfachter Annahmen (siehe Berechnungsgrundlagen) und keine Garantie für tatsächliche Wertentwicklungen. Sie ersetzen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Altersvorsorgedepots können sich bis zum Start 2027 noch ändern.

Was ist das Alters­vorsorge­depot?

Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die private Altersvorsorge. Ab 2027 können individuelle, renditestarke ETFs und Fonds mit transparenten Kosten und attraktiver staatlicher Förderung bespart werden. Alle Erträge in der Ansparphase sind abgeltungssteuerfrei.

Anders als bei der bisherigen Riester-Rente entfällt die Pflicht zur Beitragsgarantie. Das Kapital kann dadurch flexibler und chancenorientierter angelegt werden – bei entsprechend höheren Renditechancen und Wertschwankungen.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Abgeltungssteuerfrei in der Ansparphase – alle Erträge bleiben steuerfrei, auch auf Beiträge bis 6.840 €/Jahr.
  • Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug – Beiträge sind zusätzlich zur staatlichen Zulage absetzbar.
  • Rund 50 Millionen Förderberechtigte – alle Pflichtversicherten der GRV: Arbeitnehmer, Azubis, Beamte, Soldaten.

Staatliche Förderung – so funktioniert es

Förderung Konditionen Betrag
Erste 360 €/Jahr 50 % Zulage 180 € vom Staat
Bis 1.800 €/Jahr 25 % Zulage bis 360 € vom Staat
Kinderzulage pro Kind, bis zum 25. Geburtstag bis 300 € pro Jahr
Maximale Zulage gesamt 540 €/Jahr zzgl. Kinderzulagen staatliche Förderung
Berufsstarter-Bonus bis zum 25. Lebensjahr 200 € einmalig

Auszahlung – drei flexible Möglich­keiten

Leibrente

Das Kapital wird in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt – lebenslang gesichert.

Auszahlungs­plan

Schrittweise Auszahlung bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Restguthaben ist vererbbar.

Kapital­entnahme

Bis zu 30 % des Kapitals können zum Renteneintritt auf einmal entnommen werden.

Wer ist förder­berechtigt?

  • Arbeitnehmer & Auszubildende
  • Beamte & Soldaten
  • Selbstständige (freiwillige GRV)
  • Eltern in Elternzeit (bis 3 Jahre)

Ca. 50 Millionen Menschen in Deutschland · Pflichtmitgliedschaft in der GRV nötig · Bestehende Riester-Verträge laufen weiter · Neuverträge ab 2027 nur noch als AVD

Vererbung & Übertragung

Im Todesfall: Guthaben ist grundsätzlich vererbbar. Erhaltene Zulagen und Steuervorteile werden aus dem Nachlass an den Fiskus zurückgezahlt.

Sonderfall Ehepartner: Übertragung auf den eigenen Vertrag des Ehepartners möglich – ohne Abzüge. Zulagen bleiben vollständig erhalten, Steuervorteile werden übertragen.

Gut zu wissen

Das Altersvorsorgedepot kann mit bis zu 6.840 € jährlich bespart werden. Auch Beiträge über 1.800 € profitieren von der Abgeltungssteuerfreiheit in der Ansparphase – ein klarer Vorteil gegenüber einem gewöhnlichen Depot. In der Auszahlphase fallen keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung an.

Berechnungs­grundlagen & Annahmen

Dieser Rechner arbeitet mit einem vereinfachten Jahresmodell. Damit Sie die Ergebnisse richtig einordnen können, legen wir alle Annahmen offen:

Alle Modellannahmen anzeigen
  • Förderung (Stand 2026): Grundzulage 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € (max. 540 €). Kinderzulage 100 % auf bis zu 300 € Eigenbeitrag je Kind und Jahr, bis zum 25. Geburtstag. Berufsstarter-Bonus einmalig 200 € bei Beginn vor dem 25. Lebensjahr.
  • Grenzsteuersatz: wird der AXA-Einkommensteuertabelle 2026 entnommen (Grundtabelle nach § 32a EStG, siehe unten) und zwischen den Tabellenwerten linear interpoliert. Ausgangspunkt ist das zu versteuernde Einkommen – entweder direkt eingegeben oder aus dem Bruttojahreseinkommen genähert: Abzug von Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und Vorsorgeaufwendungen eines Arbeitnehmers (9,3 % Rentenversicherung bis 101.400 €, rund 10,2 % Kranken-/Pflegeversicherung bis 69.750 €). Bei Zusammenveranlagung gilt der Satz für das halbe Einkommen (Splitting). Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und weitere Einkünfte bleiben unberücksichtigt; in den erweiterten Einstellungen kann der Satz manuell gesetzt werden.
  • Steuervorteil: Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich Zulagen werden als Sonderausgaben angesetzt; erstattet wird der Betrag oberhalb der Zulagen (Günstigerprüfung analog Riester). Erstattungen und Zulagen werden zum Ende des Folgejahres dem Depot gutgeschrieben und reinvestiert.
  • Zeitpunkte: Beiträge fließen rechnerisch zum Jahresende (konservative Annahme). Die Förderung des letzten Sparjahres wird zum Rentenbeginn gutgeschrieben.
  • Ansparphase AVD: keine Besteuerung der Erträge. Beiträge über 1.800 € bis 6.840 € pro Jahr werden als ungeförderter Anteil geführt.
  • Auszahlphase AVD: konstante Bruttoauszahlungen zu Jahresbeginn bis zum gewählten Endalter (mindestens 85). Der geförderte Anteil wird voll nachgelagert besteuert; angenommen wird ein im Ruhestand um 10 Prozentpunkte niedrigerer Steuersatz. Für den ungeförderten Anteil gilt das Halbeinkünfteverfahren (50 % der Erträge steuerpflichtig; Laufzeit ≥ 12 Jahre und Auszahlung nach 62 vorausgesetzt).
  • Vergleichsdepot: gleiche Eigenbeiträge, ohne Zulagen und Steuererstattungen. Teilfreistellung 30 % (Aktienfonds), Abgeltungsteuer 26,375 % inkl. Solidaritätszuschlag, Vorabpauschale vereinfachend 0,5 % p. a. (gedeckelt auf den Wertzuwachs, erstmals nach dem ersten vollen Jahr, bei Verkauf angerechnet), Verkäufe nach dem FIFO-Prinzip. Der Sparerpauschbetrag wird als anderweitig ausgeschöpft angenommen. Kirchensteuer bleibt unberücksichtigt.
  • Riester-Übertrag: Bestehendes Riester-Guthaben gilt ab dem ersten Tag als voll investiert und wird wie geförderte Einzahlungen nachgelagert besteuert. Im Depot-Vergleich werden die im Riester-Vertrag erhaltenen Zulagen vom Startkapital abgezogen (förderschädliche Kündigung); die Rückzahlung von Steuervorteilen bleibt vereinfachend unberücksichtigt.
  • Allgemein: Inflation, Produkt- und Depotkosten sowie Dividenden (Annahme: thesaurierend) werden nicht gesondert modelliert. Die Inflation mindert die Kaufkraft beider Varianten gleichermaßen.
AXA-Einkommensteuertabelle 2026 anzeigen
Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Grenzsteuersatz nach zu versteuerndem Einkommen (Grundtabelle)
Zu versteuerndes EinkommenZu verst. Ein­kommen EinkommensteuerEin­kommen­steuer Solidaritätszuschlag GrenzsteuersatzGrenz­steuer­satz

Grundtabelle (Einzelveranlagung); bei Zusammenveranlagung gilt der Satz jeweils für das halbe gemeinsame Einkommen. Auf kleinen Bildschirmen ohne Solidaritätszuschlag-Spalte. Quelle: AXA, Stand 2026.

Grundlage sind die zur pAV-Reform (Altersvorsorgedepot ab 2027) veröffentlichten Eckwerte, Stand 2026. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich und werden hier eingepflegt.

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Wir beraten Sie gerne persönlich – zum Altersvorsorgedepot, Ihrer individuellen Förderung und der passenden Anlagestrategie. Buchen Sie direkt online einen Termin oder rufen Sie uns an.

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Ø Nettorente (AVD) – –